Entsorgung: Informationen zum Elektro- und Eleketronikgerätegesetzes (ElektroG)

Elektroaltergäte dürfen nicht mit dem Hausmüll, sondern müssen umweltgerecht entsorgt werden. Um dies kenntlich zu machen müssen alle seit dem 23. November 2015 in Verkehr gebrachten Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sein. Wenn Sie dieses Symbol auf einem Gerät sehen, so dürfen Sie dieses nicht im Hausmüll entsorgen, sondern müssen dieses einer gesonderten Sammlung zuführen.

Ebenso müssen Altbatterien und Altakkus, sofern diese nicht von dem Gerät umschlossen sind, von diesem getrennt und einer eigenen Sammlung zugeführt werden. Private Haushalte können diese u.a. bei den kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos zurückgegeben. Außerdem sind Händler mit mind. 400 qm Verkaufs- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikartikel zur Rücknahme verpflichtet (ElektroG $17 (1)), beim Kauf eines Neugerätes (1:1 Tausch) oder Altgeräte die keine äußere Abmessung von 25 cm überschreiten (haushaltsübliche Mengen). Altgeräte aus unserem Verkaufssortiment können Sie kostenfrei bei uns abgeben. Bitte achten Sie ggf. darauf, Ihre persönlichen Daten von dem Gerät vor der Entsorgung zu löschen.

Unsere WEEE-Reg.-Nr: DE

 

Informationen bzgl. der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach ElektroG finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums:

 https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/